Ablauf und Honorar

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Behandlung in meiner Praxis für:

  • privat krankenversicherte und beihilfeberechtigte Personen
  • Selbstzahler*innen
  • gesetzlich krankenversicherte Patient*innen (nur bedingt möglich; siehe unten)

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

 

 

Informationen für Privatversicherte und Beihillfeberechtigte

In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie ganz oder teilweise erstattet. Maßgeblich sind jedoch stets die individuellen Vertragsbedingungen Ihres jeweiligen Versicherungsvertrages.

Ich empfehle Ihnen daher dringend, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung beziehungsweise bei der zuständigen Beihilfestelle über die konkreten Erstattungsmodalitäten zu informieren.

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn die folgenden Punkte:

  • Ist in meinem Tarif eine ambulante psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) durch eine approbierte Psychologische Psychotherapeutin vorgesehen (Eintrag im Arztregister vorhanden)?
  • Ist vor Beginn der Behandlung ein Antrag erforderlich?
  • Falls ja: Erfolgt die Antragstellung formlos oder mittels spezieller Formulare?
  • Gibt es eine Begrenzung der erstattungsfähigen Sitzungen (z. B. pro Jahr)?
  • In welcher Höhe werden die Kosten pro Sitzung übernommen?
    Hinweis: Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP analog GOÄ) wie üblich zum 2,3-fachen Satz.

Behandlungsablauf

Vereinbarung eines Termins zum Erstgespräch.

Durchführung probatorischer Sitzungen zur diagnostischen Abklärung und Therapieplanung.

Anschließende Antragstellung bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle.

Nach Erteilung der Kostenübernahme kann die Therapie zeitnah fortgeführt werden.

Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie. Die Einreichung der Rechnung zur Kostenerstattung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle obliegt Ihrer eigenen Verantwortung.

 

Informationen für Selbstzahlende

Wenn Sie die Behandlung selbst finanzieren, entfallen sämtliche Antrags- und Genehmigungsverfahren.

Ein wesentlicher Vorteil der Selbstzahlung besteht darin, dass keine Informationen an Krankenkassen oder andere Kostenträger weitergeleitet werden. Dies kann insbesondere für Personen relevant sein, die eine spätere Verbeamtung anstreben, einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen oder künftig bestimmte Versicherungsverträge (z. B. Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen) abschließen möchten.

Behandlungsablauf

  • Terminvereinbarung für ein Erstgespräch.
  • Gemeinsame Festlegung von Umfang und Zielsetzung der Therapie.
  • Das Honorar richtet sich nach der GOP analog GOÄ (2,3-facher Satz).
  • Honorar und voraussichtliche Behandlungsdauer werden verbindlich in einem Behandlungsvertrag festgehalten.

Informationen für gesetzlich Krankenversicherte

Ich bin approbierter Psychologischer Psychotherapeut,  verfüge aber nicht über eine Kassenzulassung und kann daher nicht direkt mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Gesetzlich versicherte Patient*innen haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens in Anspruch zu nehmen.

Kostenerstattungsverfahren nach § 13 SGB V

Das Kostenerstattungsverfahren kommt in Betracht, wenn eine zeitnahe Behandlung über das reguläre Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich ist (z. B. aufgrund langer Wartezeiten).

Der Ablauf stellt sich in der Regel wie folgt dar:

  • Kontaktaufnahme mit der gesetzlichen Krankenkasse
    Sie informieren Ihre Krankenkasse über den Wunsch, eine ambulante Psychotherapie aufzunehmen, und erkundigen sich nach den Voraussetzungen für ein Kostenerstattungsverfahren.
  • Nachweis der Nichtverfügbarkeit
    Üblicherweise müssen mehrere vergebliche Kontaktversuche bei kassenzugelassenen Therapeut*innen dokumentiert werden, aus denen hervorgeht, dass kein zeitnaher Therapieplatz verfügbar ist.
  • Antrag auf Kostenerstattung
    Auf Grundlage dieser Nachweise stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse auf Übernahme der Kosten im Rahmen der Kostenerstattung.
  • Beginn der Behandlung
    Nach schriftlicher Genehmigung durch die Krankenkasse kann die psychotherapeutische Behandlung beginnen. Die Abrechnung erfolgt zunächst mit Ihnen; die Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt anschließend gemäß der erteilten Zusage.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Kostenübernahme allein bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse liegt und individuell unterschiedlich ausfallen kann. Gerne unterstütze ich Sie im Rahmen meiner Möglichkeiten bei der Orientierung im Verfahren.

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